Ob Arbeitsunfall oder Berufskrankheit - die gewerblichen Berufsgenossen-schaften sind bestrebt, mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Gesundheit der Betroffenen wiederherzustellen und deren Arbeitskraft zu erhalten. Neben Maßnahmen wie Umschulung, Aus- und Fortbildung und sozialer Art gehören vor allem medizinische Maßnahmen dazu u.a. die ambulante Rehabilitation (EAP).
Die EAP ist von einem D-/H- Arzt verordnungspflichtig und umfasst in der Regel zwei bis vier Wochen mit täglichen Behandlungzeiten von ca. 2 - 4 Stunden. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass jeder Patient nach der Therapie wieder nach Hause in sein gewohntes Umfeld zurückkehrt und dass bereits während der Reha eine Wiedereingliederung in den Beruf möglich ist.
Zur Einleitung einer ambulanten Reha ist erforderlich: 1. Ausstellen einer Verordnung durch den behandelnden Arzt 2. Kontaktaufnahme mit der Einrichtung zwecks Terminabsprachen und Informationen 3. Abklären von Transportmöglichkeiten
Was ist mitzubringen: 1. leichte Sportbekleidung 2. Badebekleidung und -handtuch 3. Persönliche Toilettenartikel